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Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat

 Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das leitende Gremium unserer Gemeinde. In der Pommerschen Kirchenordnung heißt es zur Aufgabe des Gemeindekirchenrates: "Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Mitverantwortung für die Pflege des kirchlichen Lebens und damit zugleich für die rechte Verkündigung des Evangeliums. In dieser Verantwortung leitet er die Gemeinde unbeschadet des besonderen Auftrags der Pfarrerin oder des Pfarrers."  In monatlichen Sitzungen werden organisatorische, inhaltliche, personelle und ökonomische Belange der Gemeinde diskutiert und entschieden.

 Der GKR unserer Gemeinde hat zwölf Mitglieder, die auch Älteste genannt werden. Neben den beiden Pfarrern, die geborene Mitglieder des GKR sind, werden zehn Älteste durch die Gemeinde gewählt. Alle vier Jahre finden Wahlen statt, in denen jeweils die Hälfte der Ältesten neu gewählt werden. Die letzten Wahlen fanden in unserer Gemeinde im Herbst 2009 statt.

Neben dem GKR tritt der Gemeindebeirat mindestens zweimal im Jahr zusammen, um den Gemeindekirchenrat bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen. In den Beirat werden engagierte Gemeindeglieder und die Mitarbeiter der Gemeinde berufen.

 

Die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine:

23.02.2012
Jesaja 54,4
Fürchte dich nicht, denn du sollst nicht zuschanden werden.
Markus 13,11
Christus spricht: Wenn man euch abführt und vor Gericht stellt, dann sorgt euch nicht im Voraus, was ihr reden sollt, sondern was euch in jener Stunde eingegeben wird, das redet. Denn nicht ihr seid es, die reden, sondern der heilige Geist.

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